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Häufig gestellte Fragen
Prozessfinanzierung ermöglicht es Ihnen, Ihre Verluste ohne finanzielles Risiko zurückzufordern. Wir übernehmen das gesamte Prozesskostenrisiko und berechnen nur im Erfolgsfall eine Gebühr.
Wenn Sie bei einer österreichischen Bank einen Kredit aufgenommen und dafür Bearbeitungsgebühr bezahlt haben, können Sie unser Prozessfinanzierungsangebot wahrnehmen.
Die Höhe des Rückforderungsbetrags richtet sich nach den gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren, die typischerweise zwischen 1 % und 4 % des Kreditbetrags liegen.
Bei einem Kredit über 400.000 Euro und 3 % an Bearbeitungsgebühren wären das somit 12.000 Euro plus Zinsen.
Selbstverständlich. Nach Ihrer Kontaktaufnahme und Übersendung der benötigten Unterlagen, prüfen unsere Mitarbeiter Ihre Ansprüche kostenlos und klären direkt mit Ihnen die möglichen nächsten Schritte.
In Österreich beträgt die Verjährungsfrist für die Rückforderung von Kreditgebühren bis zu 30 Jahre.
Nein, Ihre Bank darf Ihnen den Kredit nicht kündigen, nur weil Sie Ihre Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Die Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Gebühren ist Ihr gutes Recht und hat keinen Einfluss auf den laufenden Kreditvertrag. Kündigungen aufgrund einer solchen Rückforderung wären unzulässig.
Nein, selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Niederlage tragen wir sämtliche Kosten. Ihnen entstehen keinerlei finanzielle Risiken oder Verpflichtungen.
Im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer eine vorher vereinbarte Erfolgsbeteiligung an der zurückgeforderten Summe. Diese Gebühr liegt bei circa 35 % des gewonnenen Betrags. Der genaue Prozentsatz wird im Vorfeld transparent festgelegt und gibt Ihnen volle Sicherheit über die Bedingungen der Rückforderung.
Haben Sie noch eine Frage, die in unseren „Häufig gestellten Fragen“ nicht beantwortet wurde? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Anliegen.
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